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Incoterms-Klausel

DAP — Delivered at Place

DAP ist eine Ankunftsklausel: Der Verkäufer bringt die Ware zum benannten Bestimmungsort. Zwei Dinge, die sie nicht umfasst — die Entladung und die Einfuhrabfertigung —, verursachen die meisten Schwierigkeiten.

In der Praxis

Was das für eine Sendung bedeutet.

  • Die Regel will, dass der Verkäufer die Ware zum benannten Ort im Bestimmungsland bringt und sie dort zur Verfügung stellt; maßgeblich für die Parteien ist der Kaufvertrag
  • Die Entladung am Bestimmungsort ist nicht eingeschlossen — DPU ist die Regel, die sie einschließt
  • Einfuhrabfertigung, Zölle und Steuern bleiben unter dieser Regel beim Käufer
  • Die Ausfuhrformalitäten im Abgangsland liegen beim Verkäufer
  • Benennen Sie einen genauen Bestimmungspunkt und nennen Sie bei der Vereinbarung der Klausel jede Zufahrts- oder Gerätebeschränkung
  • Vereinbaren Sie im Vertrag, wer Lager-, Warte- und Detentionkosten trägt, die durch eine Verzögerung am Bestimmungsort entstehen
  • Eine Versicherung wird von der Regel keiner Partei abverlangt, was nicht heißt, dass die Ware unversichert reisen sollte

Eine eigenständige Erläuterung für ein kaufmännisches Publikum. Die Internationale Handelskammer gibt den maßgeblichen Incoterms-Text heraus, hält daran das Urheberrecht und überarbeitet die Regeln in Abständen; prüfen Sie die aktuelle ICC-Ausgabe und halten Sie die Fassung im Vertrag fest.

Die Übersicht nutzen

Die Definition auf den konkreten Vertrag und die konkrete Sendung anwenden.

Eine Übersicht erklärt die Rolle einer Klausel oder eines Dokuments. Welche Fassung, welche Bedingungen und welche Anforderungen gelten, ist für den Einzelfall zu klären.

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