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Incoterms-Klausel

DDP — Delivered Duty Paid

DDP ist die Klausel, die einem Verkäufer am meisten abverlangt — darunter, auf der Einfuhrseite einer Grenze zu handeln, an der er womöglich keine Stellung hat. Sie wird weit häufiger beiläufig vereinbart, als sie durchführbar ist.

In der Praxis

Was das für eine Sendung bedeutet.

  • Die Regel will, dass der Verkäufer an den benannten Bestimmungsort liefert, die Einfuhrabfertigung erledigt und die Einfuhrabgaben bezahlt hat; maßgeblich für die Parteien ist der Kaufvertrag
  • Die Entladung am Bestimmungsort ist nicht eingeschlossen, genau wie bei DAP
  • Der Verkäufer braucht im Bestimmungsland die Stellung, auf der Einfuhrseite zu handeln; ohne sie ist die Klausel nicht erfüllbar
  • Ob ein nicht ansässiger Verkäufer Einfuhrsteuern zurückholen kann und ob eine örtliche Registrierung nötig ist, unterscheidet sich nach Rechtsordnung und bedarf fachlicher Klärung
  • Vermeiden Sie abgewandelte Konstruktionen wie „verzollt ohne Steuern“; schreiben Sie die gewollte Aufteilung als eigene Vertragsklausel
  • Ist der Käufer örtlich ansässig, erreicht DAP meist dasselbe kaufmännische Ergebnis bei weit geringerem Risiko
  • Anforderungen an Genehmigungen, Erlaubnisse und Zulassungsfähigkeit unterscheiden sich nach Ware und Bestimmungsland und sind für die konkrete Ware zu klären

Eigenständige Erläuterung, für Versender geschrieben und keine Quelle für Rechts- oder Steuerberatung. Die Incoterms-Regeln sind eine urheberrechtlich geschützte Veröffentlichung der Internationalen Handelskammer und werden in Abständen überarbeitet; ziehen Sie den aktuellen ICC-Text heran und benennen Sie im Vertrag die geltende Fassung.

Die Übersicht nutzen

Die Definition auf den konkreten Vertrag und die konkrete Sendung anwenden.

Eine Übersicht erklärt die Rolle einer Klausel oder eines Dokuments. Welche Fassung, welche Bedingungen und welche Anforderungen gelten, ist für den Einzelfall zu klären.

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