Genehmigungen
Gemeinschaftslizenz, Kabotage und Entsendung
Was die Lizenz erlaubt, wie weit Kabotage reicht und wann ein Fahrer entsandt ist. Drei Regelwerke, die oft zusammen genannt werden und ganz unterschiedlich funktionieren.
Was diese Seite ist – und was sie nicht ist
LogisticID ist ein Speditionsunternehmen. Wir organisieren Straßengüterverkehre; ausgeführt werden sie von unabhängigen Transportunternehmen. Wir sind keine Genehmigungsbehörde, keine Aufsichtsbehörde, keine Rechtsanwaltskanzlei, kein Versicherer, keine Fahrtenschreiber-Werkstatt, keine Fahrschule und keine Zertifizierungsstelle, und wir stellen keines der hier beschriebenen Dokumente aus, prüfen es nicht, bestätigen es nicht und beschleunigen sein Verfahren nicht.
Diese Seite erläutert veröffentlichtes europäisches Recht und nennt die nationalen Behörden, die es anwenden. Es handelt sich um allgemeine Information, verfasst anhand der am Seitenende genannten amtlichen Texte, und nicht um Rechtsberatung zu Ihrem Unternehmen. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Mitgliedstaat, je nach Art Ihrer Verkehre und je nach eingesetzten Fahrzeugen; verbindlich Auskunft geben kann nur die zuständige Behörde Ihres Niederlassungsstaats.
LogisticID unterhält keinen geprüften oder freigegebenen Pool von Transportunternehmen, und nichts auf dieser Seite besagt, dass ein bestimmtes Unternehmen ein bestimmtes Dokument besitzt. Von Transportunternehmen, mit denen wir arbeiten, erwarten wir, dass sie ihre eigenen Unterlagen gültig halten und vorlegen können.
Transportunternehmen · Wie LogisticID Transportunternehmen auswählt · EU-Fahreranforderungen
Die Gemeinschaftslizenz
Die Gemeinschaftslizenz wird vom Niederlassungsmitgliedstaat einem Unternehmen erteilt, das zum Beruf zugelassen ist. Sie gilt 10 Jahre, ist verlängerbar und berechtigt den Inhaber zum gewerblichen Güterkraftverkehr zwischen Mitgliedstaaten.
Die Lizenz selbst bleibt beim Unternehmen. Mit auf die Fahrt geht eine beglaubigte Kopie, eine je Fahrzeug, über das das Unternehmen verfügt, und sie ist auf Verlangen einer befugten Kontrollkraft vorzuzeigen. Ein Fahrzeug, das ohne seine Kopie international lädt, führt die Lizenz nicht mit – gleichgültig, was im Büro liegt.
Ein Fahrer, der weder Staatsangehöriger noch langfristig Aufenthaltsberechtigter eines Mitgliedstaats ist, braucht eine Fahrerbescheinigung, ausgestellt vom Mitgliedstaat, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, gültig 5 Jahre. Sie gehört dem Unternehmen, nicht dem Fahrer, und fährt neben der Lizenzkopie im Fahrzeug mit.
Die Kabotagegrenzen
Kabotage ist innerstaatlicher Verkehr in einem Mitgliedstaat durch ein anderswo niedergelassenes Unternehmen. Sie ist in festgelegtem Umfang im Anschluss an eine eingehende grenzüberschreitende Beförderung zulässig – nie für sich allein. Diese Grenzen gelten ab dem 21. 02. 2022.
| Grenze | Was sie bedeutet |
|---|---|
| 3 Beförderungen | Nach Ablieferung der Güter einer eingehenden grenzüberschreitenden Beförderung darf das Unternehmen mit demselben Fahrzeug – bei einer Fahrzeugkombination mit dem Kraftfahrzeug dieser Kombination – bis zu 3 Kabotagebeförderungen durchführen. |
| 7 Tage | Die letzte Entladung im Rahmen einer Kabotagebeförderung muss vor dem Verlassen des Aufnahmemitgliedstaats innerhalb von 7 Tagen nach der letzten Entladung der eingehenden grenzüberschreitenden Beförderung erfolgen. |
| 1 Beförderung je weiterem Mitgliedstaat | Innerhalb derselben Frist dürfen die Beförderungen auf andere Mitgliedstaaten verteilt werden, begrenzt auf 1 Kabotagebeförderung je Mitgliedstaat innerhalb von 3 Tagen nach der Leereinfahrt in dessen Hoheitsgebiet. |
| Karenz von 4 Tagen | Nach dem Ende einer Kabotagebeförderung in einem Mitgliedstaat darf dasselbe Fahrzeug dort 4 Tage lang keine Kabotage durchführen. |
| Nachweis, sonst gilt es als nicht geschehen | Das Unternehmen muss eindeutige Nachweise der vorangegangenen grenzüberschreitenden Beförderung und jeder folgenden Kabotagebeförderung vorlegen können. War das Fahrzeug in den 4 Tagen vor der grenzüberschreitenden Beförderung im Aufnahmemitgliedstaat, zusätzlich Nachweise aller Beförderungen dieses Zeitraums. |
Angewandt und durchgesetzt werden diese Vorschriften von den Mitgliedstaaten. Die Fragen und Antworten der Kommission zur Kabotage weisen selbst darauf hin, dass sie von den Kommissionsdienststellen erstellt wurden, die Kommission nicht binden und allein der Gerichtshof der Europäischen Union das Unionsrecht verbindlich auslegen kann.
Die 7 Nachweisangaben
Für jede Beförderung. Die Verordnung zählt sie auf, lässt ihre elektronische Vorlage oder Übermittlung in einem überarbeitbaren strukturierten Format zu und stellt anschließend klar, dass kein zusätzliches Dokument verlangt werden darf.
Beteiligte
- Absender
- Name, Anschrift und Unterschrift.
- Verkehrsunternehmer
- Name, Anschrift und Unterschrift.
- Empfänger
- Name und Anschrift sowie nach der Ablieferung Unterschrift und Lieferdatum.
Die Beförderung
- Orte und Daten
- Ort und Datum der Übernahme der Güter sowie der für die Ablieferung vorgesehene Ort.
- Die Güter
- Übliche Bezeichnung der Art der Güter und der Verpackung; bei gefährlichen Gütern die allgemein anerkannte Bezeichnung; Zahl der Packstücke sowie ihre besonderen Zeichen und Nummern.
- Masse oder Menge
- Die Rohmasse der Güter oder die anders angegebene Menge.
- Fahrzeugidentität
- Die amtlichen Kennzeichen von Kraftfahrzeug und Anhänger.
Wann ein Fahrer entsandt ist
Entsendung ist eine arbeitsrechtliche und keine marktzugangsrechtliche Frage, und sie entscheidet sich danach, was der Fahrer tut, nicht danach, wo das Fahrzeug zugelassen ist. Die Richtlinie (EU) 2020/1057 legt fest, welche Straßenverkehre zählen.
Ein Fahrer gilt nicht als entsandt, wenn er eine bilaterale Güterbeförderung durchführt – eine Beförderung aufgrund eines Beförderungsvertrags vom Niederlassungsmitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat oder einen Drittstaat oder aus einem anderen Mitgliedstaat oder Drittstaat zurück in den Niederlassungsmitgliedstaat. Ebenso wenig bei der Durchfahrt durch einen Mitgliedstaat ohne Be- oder Entladen. Und ebenso wenig auf dem ersten oder letzten Straßenabschnitt eines kombinierten Verkehrs, wenn dieser Abschnitt für sich genommen aus bilateralen Beförderungen besteht.
Kabotage und Drittlandverkehr sind der Bereich, in dem die Entsendevorschriften greifen. Seit dem 2. 02. 2022 erfasst die bilaterale Ausnahme auch 1 zusätzlichen Be- oder Entladevorgang in einem durchfahrenen Mitgliedstaat oder Drittstaat, sofern der Fahrer nicht im selben Mitgliedstaat lädt und entlädt; und folgt auf eine bilaterale Hinfahrt ohne zusätzlichen Vorgang eine bilaterale Beförderung zurück in den Niederlassungsmitgliedstaat, bis zu 2 zusätzliche Vorgänge. Diese Ausnahmen für zusätzliche Vorgänge sind ihrerseits an den Zeitplan für intelligente Fahrtenschreiber gebunden.
Die Entsendemeldung
Vom Unternehmer eingereicht, über eine Schnittstelle, für jeden Mitgliedstaat, in den ein Fahrer entsandt wird.
- Vor Beginn der Entsendung
Der Unternehmer reicht bei den zuständigen nationalen Behörden des Mitgliedstaats, in den der Fahrer entsandt wird, spätestens bei Beginn der Entsendung eine Entsendemeldung ein, und zwar über das mehrsprachige Standardformular der an das Binnenmarkt-Informationssystem angebundenen öffentlichen Schnittstelle. - Was die Meldung enthält
7 Angaben: Identität des Unternehmers, mindestens über die Nummer der Gemeinschaftslizenz, soweit verfügbar; Kontaktdaten eines Verkehrsleiters oder einer anderen Kontaktperson im Niederlassungsmitgliedstaat; Identität, Wohnanschrift und Führerscheinnummer des Fahrers; Beginn des Arbeitsvertrags des Fahrers und das darauf anwendbare Recht; voraussichtlicher Beginn und voraussichtliches Ende der Entsendung; amtliche Kennzeichen der Kraftfahrzeuge; und ob es sich um Güter- oder Personenverkehr, grenzüberschreitende Beförderung oder Kabotage handelt. - Was der Fahrer mitführt
3 Dinge, in Papierform oder elektronisch, aufzubewahren und auf Verlangen bei einer Straßenkontrolle vorzulegen: eine Kopie der über das IMI eingereichten Entsendemeldung; Nachweise über die im Aufnahmemitgliedstaat durchgeführten Beförderungen, etwa einen elektronischen Frachtbrief oder die oben beschriebenen Kabotagenachweise; und die Fahrtenschreiberaufzeichnungen einschließlich der Ländersymbole der Mitgliedstaaten, in denen sich der Fahrer aufgehalten hat. - Aktuell halten
Der Unternehmer hält die Entsendemeldungen zu Kontrollzwecken in der öffentlichen Schnittstelle aktuell. Die Angaben werden 24 Monate im IMI-Verzeichnis gespeichert. - Wenn die Behörden später nachfragen
Auf unmittelbares Ersuchen der zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem die Entsendung stattfand, übermittelt der Unternehmer über die öffentliche IMI-Schnittstelle Kopien der Kontrollunterlagen sowie Unterlagen zur Entlohnung des Fahrers für den Entsendezeitraum, den Arbeitsvertrag oder ein gleichwertiges Dokument, Arbeitszeitnachweise und Zahlungsbelege – spätestens 8 Wochen nach dem Ersuchen. - Amtshilfe
Übermittelt der Unternehmer die Unterlagen nicht rechtzeitig, können die Behörden des Aufnahmemitgliedstaats über das IMI die Behörden des Niederlassungsmitgliedstaats um Unterstützung ersuchen; diese haben ab dem Ersuchen 25 Arbeitstage Zeit, sie bereitzustellen.
Durchgesetzt wird national
Die Union setzt diese Regeln; durchgesetzt und sanktioniert werden sie von den Mitgliedstaaten. Was als schwerwiegender Verstoß gilt, was ein Erstverstoß kostet, ob ein Fahrzeug festgehalten werden kann und wie ein Rechtsbehelf abläuft, sind nationale Fragen – und sie unterscheiden sich zwischen den Ländern im Verzeichnis auf der Übersichtsseite erheblich.
Die Europäische Arbeitsbehörde koordiniert Information und gemeinsame Kontrollen im Straßenverkehr über die Mitgliedstaaten hinweg und veröffentlicht Material für Fahrer und Unternehmen in allen Unionssprachen. Das ist ein nützlicher Ausgangspunkt; die in Ihrem Fall durchsetzende Behörde ist sie nicht.
LogisticID legt diese Vorschriften für eine konkrete Beförderung nicht aus, bestätigt nicht, ob eine bestimmte Fahrt Kabotage oder Drittlandverkehr ist, und berät nicht zu Sanktionen. Wo die Antwort wirtschaftlich zählt, fragen Sie die zuständige Behörde oder eine im betreffenden Mitgliedstaat zugelassene Anwältin.
Häufige Fragen
- Beginnt die Kabotagefrist neu, wenn ich aus- und wieder einfahre?
- Nein. Genau das verhindert die Karenzregel: Nach dem Ende einer Kabotagebeförderung in einem Mitgliedstaat darf dasselbe Fahrzeug dort 4 Tage lang keine Kabotage durchführen. War das Fahrzeug in den 4 Tagen vor der grenzüberschreitenden Beförderung im Aufnahmemitgliedstaat, müssen zudem Nachweise aller Beförderungen dieses Zeitraums verfügbar sein.
- Ist Drittlandverkehr dasselbe wie Kabotage?
- Nein. Drittlandverkehr ist Beförderung zwischen zwei Mitgliedstaaten, von denen keiner der Niederlassungsmitgliedstaat des Unternehmens ist; Kabotage ist innerstaatlicher Verkehr innerhalb eines einzigen Aufnahmemitgliedstaats. Marktzugangsrechtlich werden sie unterschiedlich behandelt, und beide fallen nicht unter die bilaterale Ausnahme von den Entsendevorschriften.
- Darf eine Behörde über die Kabotagenachweise hinaus etwas verlangen?
- Für den Nachweis, dass die Kabotagebedingungen erfüllt sind, bestimmt die Verordnung, dass kein zusätzliches Dokument verlangt werden darf. Das betrifft ausdrücklich den Kabotagenachweis und hebt andere Pflichten nicht auf – Lizenzkopie, Fahrerdokumente und Fahrtenschreiberaufzeichnungen bleiben.
- Wer reicht die Entsendemeldung ein, Fahrer oder Unternehmer?
- Der Unternehmer. Der Fahrer führt eine Kopie mit, dazu Nachweise über die Beförderungen und die Fahrtenschreiberaufzeichnungen, und legt sie auf Verlangen bei einer Kontrolle vor.
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- EU-Fahreranforderungen
- Wie LogisticID Transportunternehmen auswählt
- Unternehmensprofil übermitteln
Quellen
Vollständig gelesen am angegebenen Tag. Die Kabotagegrenzen sind nach der konsolidierten Fassung vom 21. Februar 2022 zitiert, weil sie dort im wiedergegebenen Wortlaut stehen.
Rechtsvorschriften
- Directive (EU) 2022/2561 on the initial qualification and periodic training of drivers of certain road vehicles for the carriage of goods or passengers — Articles 1, 2, 8 and 10; Annex I, Sections 3 and 4 · European Union · gelesen am 11. 09. 2026
- Directive 2006/126/EC on driving licences — Articles 4 and 7 · European Union · gelesen am 11. 09. 2026
- Directive (EU) 2025/2205 on driving licences, repealing Directive 2006/126/EC — Articles 29, 30 and 31 · European Union · gelesen am 11. 09. 2026
- Regulation (EU) No 165/2014 on tachographs in road transport — Articles 2, 26, 29, 34, 35 and 36 · European Union · gelesen am 11. 09. 2026
- Regulation (EU) 2020/1054 amending Regulation (EC) No 561/2006 and Regulation (EU) No 165/2014 — Article 2(12) and Article 3 · European Union · gelesen am 11. 09. 2026
- Regulation (EC) No 561/2006 on the harmonisation of certain social legislation relating to road transport — Articles 4, 6, 7, 8, 12 and 13 · European Union · gelesen am 11. 09. 2026
- Directive 2002/15/EC on the organisation of the working time of persons performing mobile road transport activities — Articles 3, 4, 5 and 7 · European Union · gelesen am 11. 09. 2026
- Regulation (EC) No 1072/2009 on common rules for access to the international road haulage market — Articles 3, 4 and 5 · European Union · gelesen am 11. 09. 2026
- Directive (EU) 2020/1057 laying down specific rules with respect to Directive 96/71/EC and Directive 2014/67/EU for posting drivers in the road transport sector — Article 1(3), 1(5), 1(7) and 1(11) · European Union · gelesen am 11. 09. 2026
- Directive 2008/68/EC on the inland transport of dangerous goods, which applies ADR within the Union — Annex I, Section I.1 — ADR Chapter 8.2 · European Union · gelesen am 11. 09. 2026
- ADR — European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road — Chapter 8.2 — training of vehicle crews · UNECE · gelesen am 11. 09. 2026 · am Prüftag nicht erreichbar
- Regulation (EC) No 1071/2009 establishing common rules concerning the conditions to be complied with to pursue the occupation of road transport operator — Consolidated text of 21 February 2022 — Articles 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8 and 11 · European Union · gelesen am 11. 09. 2026
- Regulation (EC) No 1072/2009 on common rules for access to the international road haulage market — Consolidated text of 21 February 2022 — Articles 4, 5 and 8 · European Union · gelesen am 11. 09. 2026
- Regulation (EU) 2020/1055 amending Regulations (EC) No 1071/2009, (EC) No 1072/2009 and (EU) No 1024/2012 in order to adapt them to developments in the road transport sector — Articles 1, 2 and 4 · European Union · gelesen am 11. 09. 2026
- Directive 2014/45/EU on periodic roadworthiness tests for motor vehicles and their trailers — Articles 2, 5 and 10 · European Union · gelesen am 11. 09. 2026
Hinweise der Behörden
- Getting a driving licence in the EU — Minimum age requirements; Minimum medical requirements · European Commission — Your Europe · gelesen am 11. 09. 2026
- Tachograph · European Commission — DG MOVE · gelesen am 11. 09. 2026
- Questions and answers on tachograph provisions of Mobility Package 1 — Smart tachograph retrofit process · European Commission — DG MOVE · gelesen am 11. 09. 2026
- TACHOnet · European Commission — DG MOVE · gelesen am 11. 09. 2026
- Driving time and rest periods · European Commission — DG MOVE · gelesen am 11. 09. 2026
- Working time · European Commission — DG MOVE · gelesen am 11. 09. 2026
- Access to the road haulage market · European Commission — DG MOVE · gelesen am 11. 09. 2026
- Questions and Answers on posting of drivers under Directive (EU) 2020/1057 · European Commission — DG MOVE · gelesen am 11. 09. 2026
- ADR training certificates for drivers · UNECE · gelesen am 11. 09. 2026 · am Prüftag nicht erreichbar
- Rules governing access to the profession · European Commission — DG MOVE · gelesen am 11. 09. 2026
- Rules on cabotage as applicable from 21 February 2022 — Questions and answers prepared by the Commission services; they do not commit the Commission, and only the Court of Justice may authoritatively interpret Union law · European Commission — DG MOVE · gelesen am 11. 09. 2026
- Road Transport Posting Declaration portal · European Commission — Internal Market Information System (IMI) · gelesen am 11. 09. 2026
- Road to fair transport · European Labour Authority · gelesen am 11. 09. 2026
Eine konsolidierte Fassung ist eine redaktionelle Fassung des Amts für Veröffentlichungen. Rechtsverbindlich ist sie nicht; verbindlich ist das Amtsblatt.
Gilt ab 21. 02. 2022: Regulation (EU) 2020/1055 amending Regulations (EC) No 1071/2009, (EC) No 1072/2009 and (EU) No 1024/2012 in order to adapt them to developments in the road transport sector
Internationale Verkehre