Transportunternehmen
Genehmigungen und Dokumente im EU-Güterkraftverkehr
Welche Genehmigungen ein Transportunternehmen braucht, was jede einzelne nachweist, wer sie erteilt und an wen man sich in acht Mitgliedstaaten wendet. Verfasst anhand der Verordnungen und der Seiten der Behörden selbst, mit vollständigem Quellenverzeichnis.
Was diese Seite ist – und was sie nicht ist
LogisticID ist ein Speditionsunternehmen. Wir organisieren Straßengüterverkehre; ausgeführt werden sie von unabhängigen Transportunternehmen. Wir sind keine Genehmigungsbehörde, keine Aufsichtsbehörde, keine Rechtsanwaltskanzlei, kein Versicherer, keine Fahrtenschreiber-Werkstatt, keine Fahrschule und keine Zertifizierungsstelle, und wir stellen keines der hier beschriebenen Dokumente aus, prüfen es nicht, bestätigen es nicht und beschleunigen sein Verfahren nicht.
Diese Seite erläutert veröffentlichtes europäisches Recht und nennt die nationalen Behörden, die es anwenden. Es handelt sich um allgemeine Information, verfasst anhand der am Seitenende genannten amtlichen Texte, und nicht um Rechtsberatung zu Ihrem Unternehmen. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Mitgliedstaat, je nach Art Ihrer Verkehre und je nach eingesetzten Fahrzeugen; verbindlich Auskunft geben kann nur die zuständige Behörde Ihres Niederlassungsstaats.
LogisticID unterhält keinen geprüften oder freigegebenen Pool von Transportunternehmen, und nichts auf dieser Seite besagt, dass ein bestimmtes Unternehmen ein bestimmtes Dokument besitzt. Von Transportunternehmen, mit denen wir arbeiten, erwarten wir, dass sie ihre eigenen Unterlagen gültig halten und vorlegen können.
Transportunternehmen · Wie LogisticID Transportunternehmen auswählt · EU-Fahreranforderungen
Wo man anfängt
Der gewerbliche Güterkraftverkehr in der Europäischen Union ist ein reglementierter Beruf. Bevor ein Fahrzeug fremde Güter gegen Entgelt über eine Grenze befördert, braucht das dahinterstehende Unternehmen eine Zulassung des Mitgliedstaats, in dem es niedergelassen ist, und in aller Regel zusätzlich eine Gemeinschaftslizenz. Beide werden national erteilt, beide national versagt oder entzogen, und beide beruhen auf einer kurzen Liste von Voraussetzungen aus einer einzigen Verordnung.
Fast alles Weitere folgt aus diesen beiden Dokumenten: die beglaubigten Kopien, die im Fahrzeug mitgeführt werden, die Fahrerbescheinigung für Fahrer aus Drittstaaten, die Fahrzeugpapiere, der Fahrtenschreiber, das Mautkonto, die Entsendemeldung. Schwierig ist selten eine einzelne Anforderung. Schwierig ist, dass sie in einer bestimmten Reihenfolge und von verschiedenen Stellen kommen – und dass ein vorgezogener Schritt auf den vorherigen warten muss.
Diese Übersichtsseite stellt das Gesamtbild einmal dar und führt dann auf vier Seiten, die jeweils eine praktische Frage beantworten. Jede Zahl auf jeder dieser Seiten stammt aus dem daneben genannten Rechtsakt.
Die vier Anforderungen
Die Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 stellt 4 Anforderungen auf, die ein Unternehmen jederzeit erfüllen muss, um zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers zugelassen zu sein. Der Mitgliedstaat wendet sie an; er kann darüber hinaus eigene Anforderungen stellen.
- Eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung
- Räumlichkeiten im Niederlassungsmitgliedstaat, in denen die Originale der wesentlichen Unterlagen des Unternehmens aufbewahrt werden, mit Handelsregistereintragung, steuerlicher und umsatzsteuerlicher Registrierung, Fahrzeugen, über die das Unternehmen verfügt, und tatsächlich dort ausgeübter Verwaltungs- und Geschäftstätigkeit. Im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzte Fahrzeuge müssen mindestens innerhalb von 8 Wochen nach dem Verlassen zu einer Betriebsstätte in diesem Mitgliedstaat zurückkehren.
- Zuverlässigkeit
- Weder das Unternehmen noch sein Verkehrsleiter darf wegen einer schweren Straftat verurteilt oder wegen eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die in der Verordnung aufgeführten Vorschriften mit einer Sanktion belegt worden sein. Was die Zuverlässigkeit entfallen lässt und ob und wie sie wiederhergestellt werden kann, entscheidet der Mitgliedstaat.
- Angemessene finanzielle Leistungsfähigkeit
- Eigenkapital und Rücklagen, über die das Unternehmen verfügt, nachgewiesen durch bestätigte Jahresabschlüsse und bemessen am Fuhrpark. Eine einzige Zahl gibt es nicht: Der Betrag hängt von der Zahl der Fahrzeuge und von deren Masse ab, und ein Unternehmen, das ausschließlich leichte Fahrzeuge einsetzt, wird gesondert behandelt.
- Die erforderliche fachliche Eignung
- Ein benannter Verkehrsleiter, der eine vom Mitgliedstaat abgenommene schriftliche Prüfung bestanden hat und eine Bescheinigung der fachlichen Eignung besitzt, und der die Verkehrstätigkeiten des Unternehmens tatsächlich und dauerhaft leitet.
Der Dokumentensatz
Was ein Transportbetrieb üblicherweise mitführt, wozu, und woher es jeweils stammt. Die letzte Spalte nennt die Art der ausstellenden Stelle, nicht ein bestimmtes Amt – das Verzeichnis weiter unten nennt die Behörde je Land.
| Dokument | Was es belegt | Ausgestellt von | Üblicher Anlass |
|---|---|---|---|
| Zulassung zum Beruf | Dass das Unternehmen die 4 Anforderungen erfüllt und den Beruf des Kraftverkehrsunternehmers ausüben darf. | Der zuständigen Behörde des Niederlassungsmitgliedstaats. | Vor jeder gewerblichen Beförderung, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt. |
| Gemeinschaftslizenz | Dass der Inhaber gewerblich Güter zwischen Mitgliedstaaten und – in Grenzen – innerhalb eines Mitgliedstaats befördern darf, in dem er nicht niedergelassen ist. | Der zuständigen Behörde des Niederlassungsmitgliedstaats, auf Grundlage der Zulassung. | Vor grenzüberschreitenden Verkehren. Gültig 10 Jahre, verlängerbar. |
| Beglaubigte Kopie der Lizenz | Dass genau dieses Fahrzeug unter der Lizenz des Inhabers eingesetzt wird. | Derselben Behörde, eine Kopie je Fahrzeug, über das das Unternehmen verfügt. | Wird im Fahrzeug mitgeführt und bei einer Straßenkontrolle vorgezeigt. |
| Fahrerbescheinigung | Dass ein Fahrer, der weder Staatsangehöriger noch langfristig Aufenthaltsberechtigter eines Mitgliedstaats ist, rechtmäßig beim Inhaber beschäftigt ist. | Dem Mitgliedstaat, in dem das Unternehmen niedergelassen ist. | Bevor dieser Fahrer unter der Gemeinschaftslizenz fährt. Gültig 5 Jahre. |
| Bescheinigung der fachlichen Eignung (Verkehrsleiter) | Dass die benannte Person die Prüfung des Mitgliedstaats in den in der Verordnung aufgeführten Sachgebieten bestanden hat. | Der vom Mitgliedstaat benannten Behörde oder Stelle. | Wird im Zulassungsantrag benannt und danach dauerhaft vorgehalten. |
| Fahrzeugzulassung und Prüfbescheinigung | Dass das Fahrzeug zugelassen ist und die regelmäßige technische Überwachung bestanden hat. | Dem nationalen Fahrzeugregister und einer anerkannten Prüfstelle. | Bei der Erstzulassung, danach im Intervall der Fahrzeugklasse. |
| Fahrtenschreiber und Fahrerkarte | Dass Lenkzeiten, sonstige Arbeit, Bereitschaft und Ruhezeiten vorschriftsmäßig aufgezeichnet werden. | Einer anerkannten Werkstatt für Einbau und Kalibrierung; die Fahrerkarte gibt der Mitgliedstaat aus. | Bevor ein Fahrzeug im Anwendungsbereich bewegt wird. Der Fahrerleitfaden behandelt die Karte im Einzelnen. |
| Entsendemeldung | Dass der Unternehmer dem Aufnahmemitgliedstaat die Entsendung eines Fahrers angezeigt hat. | Vom Unternehmer über die an das IMI angebundene öffentliche Schnittstelle eingereicht. | Spätestens bei Beginn der Entsendung – Kabotage und die meisten Drittlandverkehre. |
Versicherungen, Genehmigungen für Großraum- und Schwertransporte, Gefahrgutzulassungen und abfallrechtliche Registrierungen stehen nicht in dieser Tabelle, weil ihre Erforderlichkeit ausschließlich von Ladung und Strecke abhängt. Fragen Sie dazu die Behörde Ihres Landes und Ihres Verkehrs.
Vier praktische Einstiege
Dasselbe Material, geordnet nach der Frage, mit der Sie gekommen sind.
- Güterkraftverkehr in der EU starten — Von der Unternehmensgründung bis zur ersten Gemeinschaftslizenz: Anwendungsbereich, die vier Anforderungen und die Reihenfolge.
- Einen neuen Lkw in Betrieb nehmen — Alles, was sich ändert, wenn ein Fahrzeug in den Fuhrpark kommt – von der finanziellen Leistungsfähigkeit bis zur Mappe im Fahrerhaus.
- Die erste internationale Fahrt — Was im Fahrzeug liegen muss, bevor es losfährt, und wonach eine Straßenkontrolle fragen darf.
- Gemeinschaftslizenz, Kabotage und Entsendung — Die Grenzen des gebietsfremden Verkehrs: Lizenz, die Kabotagefrist und der Punkt, ab dem die Entsendevorschriften greifen.
- EU-Fahreranforderungen
- Wie LogisticID Transportunternehmen auswählt
- Unternehmensprofil übermitteln
Ansprechstellen nach Ländern
Acht Mitgliedstaaten, in denen die von LogisticID am häufigsten organisierten Straßenrelationen beginnen oder enden. Jeder Link führt auf die Seite der Behörde selbst. Keine dieser Stellen ist mit LogisticID verbunden; die Nennung ist weder Empfehlung noch Rangfolge.
Tschechien (CZ)
- Berufszugang und Gemeinschaftslizenz
- Ministerstvo dopravy České republiky — Nationale Stelle; erteilt wird das Dokument in der Regel von einer regionalen oder örtlichen zuständigen Behörde. · Link geprüft: 11. 09. 2026
- Fahrtenschreiberkarten
- Ministerstvo dopravy České republiky · Link geprüft: 11. 09. 2026
- Fahrzeugzulassung und technische Überwachung
- Ministerstvo dopravy České republiky · Link geprüft: 11. 09. 2026
- Maut und Straßenbenutzungsgebühren
- Ministerstvo dopravy České republiky — Betrieben von einem vom Staat beauftragten Betreiber, nicht unmittelbar vom Ministerium. · Link geprüft: 11. 09. 2026
- Arbeitsaufsicht und Entsendung
- Státní úřad inspekce práce · Link geprüft: 11. 09. 2026
Deutschland (DE)
- Berufszugang und Gemeinschaftslizenz
- Bundesamt für Logistik und Mobilität — Nationale Stelle; erteilt wird das Dokument in der Regel von einer regionalen oder örtlichen zuständigen Behörde. · Link geprüft: 11. 09. 2026
- Fahrtenschreiberkarten
- Kraftfahrt-Bundesamt — Nationale Stelle; erteilt wird das Dokument in der Regel von einer regionalen oder örtlichen zuständigen Behörde. · Link geprüft: 11. 09. 2026
- Fahrzeugzulassung und technische Überwachung
- Kraftfahrt-Bundesamt · Link geprüft: 11. 09. 2026
- Maut und Straßenbenutzungsgebühren
- Toll Collect GmbH — Betrieben von einem vom Staat beauftragten Betreiber, nicht unmittelbar vom Ministerium. · Link geprüft: 11. 09. 2026
- Arbeitsaufsicht und Entsendung
- Generalzolldirektion — Meldeportal Mindestlohn · Link geprüft: 11. 09. 2026
Polen (PL)
- Berufszugang und Gemeinschaftslizenz
- Główny Inspektorat Transportu Drogowego · Link geprüft: 11. 09. 2026
- Fahrtenschreiberkarten
- Polska Wytwórnia Papierów Wartościowych S.A. — Betrieben von einem vom Staat beauftragten Betreiber, nicht unmittelbar vom Ministerium. · Link geprüft: 11. 09. 2026
- Fahrzeugzulassung und technische Überwachung
- Ministerstwo Infrastruktury · Link geprüft: 11. 09. 2026
- Maut und Straßenbenutzungsgebühren
- Krajowa Administracja Skarbowa — e-TOLL · Link geprüft: 11. 09. 2026
- Arbeitsaufsicht und Entsendung
- Państwowa Inspekcja Pracy · Link geprüft: 11. 09. 2026
Slowakei (SK)
- Berufszugang und Gemeinschaftslizenz
- Ministerstvo dopravy Slovenskej republiky — Nationale Stelle; erteilt wird das Dokument in der Regel von einer regionalen oder örtlichen zuständigen Behörde. · Link geprüft: 11. 09. 2026
- Fahrzeugzulassung und technische Überwachung
- TESTEK, a.s. — Betrieben von einem vom Staat beauftragten Betreiber, nicht unmittelbar vom Ministerium. · Link geprüft: 11. 09. 2026
- Maut und Straßenbenutzungsgebühren
- Národná diaľničná spoločnosť, a.s. — Betrieben von einem vom Staat beauftragten Betreiber, nicht unmittelbar vom Ministerium. · Link geprüft: 11. 09. 2026
- Arbeitsaufsicht und Entsendung
- Národný inšpektorát práce · Link geprüft: 11. 09. 2026
Österreich (AT)
- Berufszugang und Gemeinschaftslizenz
- Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur — Nationale Stelle; erteilt wird das Dokument in der Regel von einer regionalen oder örtlichen zuständigen Behörde. · Link geprüft: 11. 09. 2026
- Fahrzeugzulassung und technische Überwachung
- oesterreich.gv.at · Link geprüft: 11. 09. 2026
- Maut und Straßenbenutzungsgebühren
- ASFINAG — Betrieben von einem vom Staat beauftragten Betreiber, nicht unmittelbar vom Ministerium. · Link geprüft: 11. 09. 2026
- Arbeitsaufsicht und Entsendung
- Bundesministerium für Finanzen — Entsendeplattform · Link geprüft: 11. 09. 2026
Ungarn (HU)
- Berufszugang und Gemeinschaftslizenz
- Magyarország Kormánya — Nationale Stelle; erteilt wird das Dokument in der Regel von einer regionalen oder örtlichen zuständigen Behörde. · Link geprüft: 11. 09. 2026
- Fahrtenschreiberkarten
- KAV Közlekedési Alkalmassági és Vizsgaközpont Nonprofit Kft. — Betrieben von einem vom Staat beauftragten Betreiber, nicht unmittelbar vom Ministerium. · Link geprüft: 11. 09. 2026
- Fahrzeugzulassung und technische Überwachung
- KAV Közlekedési Alkalmassági és Vizsgaközpont Nonprofit Kft. · Link geprüft: 11. 09. 2026
- Maut und Straßenbenutzungsgebühren
- HU-GO — Betrieben von einem vom Staat beauftragten Betreiber, nicht unmittelbar vom Ministerium. · Link geprüft: 11. 09. 2026
Rumänien (RO)
- Berufszugang und Gemeinschaftslizenz
- Autoritatea Rutieră Română · Link geprüft: 11. 09. 2026
- Fahrtenschreiberkarten
- Autoritatea Rutieră Română · Link geprüft: 11. 09. 2026
- Fahrzeugzulassung und technische Überwachung
- Registrul Auto Român Dieser Host hat am Prüftag jede automatisierte Anfrage abgewiesen; die dahinterliegende Seite wurde daher nicht gelesen. Die Adresse ist die der Behörde selbst und wird von ihr so veröffentlicht. · Link geprüft: 11. 09. 2026
- Maut und Straßenbenutzungsgebühren
- Compania Naţională de Administrare a Infrastructurii Rutiere — Betrieben von einem vom Staat beauftragten Betreiber, nicht unmittelbar vom Ministerium. · Link geprüft: 11. 09. 2026
- Arbeitsaufsicht und Entsendung
- Inspecţia Muncii · Link geprüft: 11. 09. 2026
Litauen (LT)
- Berufszugang und Gemeinschaftslizenz
- Lietuvos transporto saugos administracija Dieser Host hat am Prüftag jede automatisierte Anfrage abgewiesen; die dahinterliegende Seite wurde daher nicht gelesen. Die Adresse ist die der Behörde selbst und wird von ihr so veröffentlicht. · Link geprüft: 11. 09. 2026
- Fahrtenschreiberkarten
- Lietuvos transporto saugos administracija Dieser Host hat am Prüftag jede automatisierte Anfrage abgewiesen; die dahinterliegende Seite wurde daher nicht gelesen. Die Adresse ist die der Behörde selbst und wird von ihr so veröffentlicht. · Link geprüft: 11. 09. 2026
- Fahrzeugzulassung und technische Überwachung
- AB „Regitra“ · Link geprüft: 11. 09. 2026
- Arbeitsaufsicht und Entsendung
- Valstybinė darbo inspekcija Dieser Host hat am Prüftag jede automatisierte Anfrage abgewiesen; die dahinterliegende Seite wurde daher nicht gelesen. Die Adresse ist die der Behörde selbst und wird von ihr so veröffentlicht. · Link geprüft: 11. 09. 2026
Was LogisticID hier tut – und was nicht
LogisticID organisiert Straßengüterverkehre. Fragt ein Versender ein Fahrzeug an, schließt LogisticID einen Vertrag mit einem Transportunternehmen, das über eine eigene Zulassung, eigene Fahrzeuge und eigene Fahrer verfügt, und bleibt dem Versender gegenüber für die Organisation der Beförderung verantwortlich.
Wir beantragen für niemanden eine Lizenz, legen für niemanden eine Prüfung ab, verwahren für niemanden Dokumente und erklären keiner Behörde, dass ein Unternehmen die Vorschriften einhält. Wir bieten auf dieser Website keinen Dokumenten-Upload an und werden das auch nicht tun: Eine Informationsseite zu Genehmigungen hat keinen Anlass, Ausweis-, Führerschein-, Fahrerkarten- oder Fahrzeugdaten zu erheben – diese erhebt keine.
Sinnvoll sagen können wir, worauf wir bei der Beauftragung eines Transportunternehmens achten – das steht gesondert – und was ein Unternehmen auf Nachfrage vorlegen können sollte.
Häufige Fragen
- Brauche ich für einen Transporter eine Zulassung?
- Das hängt von der Masse und vom Einsatzgebiet ab. Unternehmen, die ausschließlich Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit höchstens 2,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse einsetzen, fallen nicht unter die Verordnung. Ebenso wenig Unternehmen, die ausschließlich Fahrzeuge mit höchstens 3,5 Tonnen einsetzen und damit ausschließlich innerstaatliche Verkehre in ihrem Niederlassungsmitgliedstaat durchführen. Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im gewerblichen grenzüberschreitenden Verkehr fallen darunter. Ein Mitgliedstaat kann die Vorschriften außerdem weiter fassen, als die Verordnung es verlangt.
- Ist die Gemeinschaftslizenz dasselbe wie die Zulassung zum Beruf?
- Nein. Die Zulassung ist die Erlaubnis, den Beruf überhaupt auszuüben, erteilt vom Niederlassungsmitgliedstaat. Die Gemeinschaftslizenz ist das Dokument, das grenzüberschreitende Güterbeförderungen in der Union erlaubt; sie wird auf Grundlage der Zulassung erteilt, und eine beglaubigte Kopie fährt in jedem Fahrzeug mit.
- Kann eine Person Verkehrsleiter mehrerer Unternehmen sein?
- Ein Verkehrsleiter, der nicht beim Unternehmen beschäftigt ist, darf die Verkehrstätigkeiten von bis zu 4 verschiedenen Unternehmen mit einem Fuhrpark von insgesamt höchstens 50 Fahrzeugen leiten. Die Mitgliedstaaten können niedrigere Grenzen festlegen, und die Tätigkeiten müssen in jedem Fall tatsächlich und dauerhaft geleitet werden; außerdem muss eine echte Verbindung zum Unternehmen bestehen.
- Wie lange dauert das alles?
- Wir veröffentlichen keine Bearbeitungszeiten. Sie werden von jeder Behörde selbst bestimmt, ändern sich ohne Ankündigung und unterscheiden sich zwischen Ämtern desselben Landes. Fragen Sie die für Ihr Land genannte Behörde. Wer Ihnen eine garantierte Frist für eine Lizenz nennt, sagt eine Frist zu, über die er nicht verfügt.
- Kann LogisticID eine Lizenz beschleunigen?
- Nein. LogisticID wirkt an keinem Zulassungsverfahren mit und unterhält zu keiner Genehmigungsbehörde eine Beziehung. Wenn Sie Ihre Dokumente bereits besitzen und Ladung suchen, ist das Unternehmensprofil der richtige Ausgangspunkt.
Quellen
Jede Zahl auf dieser Seite stammt aus einer davon. Rechtsvorschriften werden nach dem vom Amt für Veröffentlichungen bereitgestellten Text zitiert; Hinweise der Behörden werden nach deren eigener Seite zitiert und als Hinweise gekennzeichnet, weil Hinweise nicht in derselben Weise binden wie eine Verordnung.
Rechtsvorschriften
- Directive (EU) 2022/2561 on the initial qualification and periodic training of drivers of certain road vehicles for the carriage of goods or passengers — Articles 1, 2, 8 and 10; Annex I, Sections 3 and 4 · European Union · gelesen am 11. 09. 2026
- Directive 2006/126/EC on driving licences — Articles 4 and 7 · European Union · gelesen am 11. 09. 2026
- Directive (EU) 2025/2205 on driving licences, repealing Directive 2006/126/EC — Articles 29, 30 and 31 · European Union · gelesen am 11. 09. 2026
- Regulation (EU) No 165/2014 on tachographs in road transport — Articles 2, 26, 29, 34, 35 and 36 · European Union · gelesen am 11. 09. 2026
- Regulation (EU) 2020/1054 amending Regulation (EC) No 561/2006 and Regulation (EU) No 165/2014 — Article 2(12) and Article 3 · European Union · gelesen am 11. 09. 2026
- Regulation (EC) No 561/2006 on the harmonisation of certain social legislation relating to road transport — Articles 4, 6, 7, 8, 12 and 13 · European Union · gelesen am 11. 09. 2026
- Directive 2002/15/EC on the organisation of the working time of persons performing mobile road transport activities — Articles 3, 4, 5 and 7 · European Union · gelesen am 11. 09. 2026
- Regulation (EC) No 1072/2009 on common rules for access to the international road haulage market — Articles 3, 4 and 5 · European Union · gelesen am 11. 09. 2026
- Directive (EU) 2020/1057 laying down specific rules with respect to Directive 96/71/EC and Directive 2014/67/EU for posting drivers in the road transport sector — Article 1(3), 1(5), 1(7) and 1(11) · European Union · gelesen am 11. 09. 2026
- Directive 2008/68/EC on the inland transport of dangerous goods, which applies ADR within the Union — Annex I, Section I.1 — ADR Chapter 8.2 · European Union · gelesen am 11. 09. 2026
- ADR — European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road — Chapter 8.2 — training of vehicle crews · UNECE · gelesen am 11. 09. 2026 · am Prüftag nicht erreichbar
- Regulation (EC) No 1071/2009 establishing common rules concerning the conditions to be complied with to pursue the occupation of road transport operator — Consolidated text of 21 February 2022 — Articles 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8 and 11 · European Union · gelesen am 11. 09. 2026
- Regulation (EC) No 1072/2009 on common rules for access to the international road haulage market — Consolidated text of 21 February 2022 — Articles 4, 5 and 8 · European Union · gelesen am 11. 09. 2026
- Regulation (EU) 2020/1055 amending Regulations (EC) No 1071/2009, (EC) No 1072/2009 and (EU) No 1024/2012 in order to adapt them to developments in the road transport sector — Articles 1, 2 and 4 · European Union · gelesen am 11. 09. 2026
- Directive 2014/45/EU on periodic roadworthiness tests for motor vehicles and their trailers — Articles 2, 5 and 10 · European Union · gelesen am 11. 09. 2026
Hinweise der Behörden
- Getting a driving licence in the EU — Minimum age requirements; Minimum medical requirements · European Commission — Your Europe · gelesen am 11. 09. 2026
- Tachograph · European Commission — DG MOVE · gelesen am 11. 09. 2026
- Questions and answers on tachograph provisions of Mobility Package 1 — Smart tachograph retrofit process · European Commission — DG MOVE · gelesen am 11. 09. 2026
- TACHOnet · European Commission — DG MOVE · gelesen am 11. 09. 2026
- Driving time and rest periods · European Commission — DG MOVE · gelesen am 11. 09. 2026
- Working time · European Commission — DG MOVE · gelesen am 11. 09. 2026
- Access to the road haulage market · European Commission — DG MOVE · gelesen am 11. 09. 2026
- Questions and Answers on posting of drivers under Directive (EU) 2020/1057 · European Commission — DG MOVE · gelesen am 11. 09. 2026
- ADR training certificates for drivers · UNECE · gelesen am 11. 09. 2026 · am Prüftag nicht erreichbar
- Rules governing access to the profession · European Commission — DG MOVE · gelesen am 11. 09. 2026
- Rules on cabotage as applicable from 21 February 2022 — Questions and answers prepared by the Commission services; they do not commit the Commission, and only the Court of Justice may authoritatively interpret Union law · European Commission — DG MOVE · gelesen am 11. 09. 2026
- Road Transport Posting Declaration portal · European Commission — Internal Market Information System (IMI) · gelesen am 11. 09. 2026
- Road to fair transport · European Labour Authority · gelesen am 11. 09. 2026
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Gilt ab 21. 02. 2022: Regulation (EU) 2020/1055 amending Regulations (EC) No 1071/2009, (EC) No 1072/2009 and (EU) No 1024/2012 in order to adapt them to developments in the road transport sector
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